Volksabstimmungen: Ablauf und Mehrheiten
Eidgenössische Abstimmungen finden an vier festgelegten Sonntagen pro Jahr statt. Die Termine legt der Bundesrat mehrere Jahre im Voraus fest, damit Kantone und Gemeinden ihre eigenen Vorlagen darauf abstimmen können. An einem Abstimmungssonntag liegen deshalb häufig eidgenössische, kantonale und kommunale Fragen gleichzeitig vor.
- Termine
- Vier Abstimmungssonntage pro Jahr
- Unterlagen
- Stimmrechtsausweis, Stimmzettel und Erläuterungen des Bundesrats
- Stimmabgabe
- Brieflich, an der Urne, in einigen Kantonen versuchsweise elektronisch
- Mehrheiten
- Volksmehr immer, Ständemehr bei Verfassungsvorlagen
Die Unterlagen
Rund vier Wochen vor dem Termin erhalten die Stimmberechtigten ihr Material von der Wohngemeinde: den persönlichen Stimmrechtsausweis, die Stimmzettel, ein Antwortcouvert und die Erläuterungen des Bundesrats, das sogenannte Abstimmungsbüchlein. Darin stehen zu jeder Vorlage die Ausgangslage, die Argumente von Befürwortern und Gegnern sowie die Empfehlung von Bundesrat und Parlament.
Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist heute der Normalfall und in allen Kantonen ohne Begründung möglich. Wer an der Urne stimmen will, kann das am Abstimmungssonntag während der Öffnungszeiten des Wahllokals tun. Elektronische Stimmabgabe ist nur in einzelnen Kantonen und nur im Rahmen bewilligter Versuche verfügbar; der Betrieb wurde mehrfach unterbrochen und neu aufgesetzt.
Volksmehr und Ständemehr
Das Volksmehr ist die Mehrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land. Bei Verfassungsvorlagen kommt das Ständemehr hinzu: die Mehrheit der Kantone. Massgebend ist dabei das Resultat im jeweiligen Kanton. Sechs Kantone verfügen historisch bedingt über eine halbe Standesstimme, sodass sich rechnerisch 23 Standesstimmen ergeben. Näheres zu diesen Kantonen steht beim Föderalismus.
| Vorlagentyp | Volksmehr | Ständemehr |
|---|---|---|
| Volksinitiative | Ja | Ja |
| Obligatorisches Referendum | Ja | Ja |
| Fakultatives Referendum | Ja | Nein |
Weil die Kantone stark unterschiedlich gross sind, kann eine Vorlage am Ständemehr scheitern, obwohl sie eine Volksmehrheit erreicht. Solche Fälle sind selten, prägen die Debatte über das Verhältnis von Stadt und Land aber stark.
Auszählung und Rechtsschutz
Ausgezählt wird in den Gemeinden, die Resultate laufen über die Kantone beim Bund zusammen. Am Abstimmungssonntag liegen Hochrechnungen meist am frühen Nachmittag vor, das definitive Ergebnis folgt am Abend. Die Erwahrung, also die förmliche Feststellung des Resultats, nimmt der Bundesrat später vor. Gegen Unregelmässigkeiten im Vorfeld oder bei der Durchführung ist die Abstimmungsbeschwerde möglich.
Stimmbeteiligung richtig lesen
Die Beteiligung liegt bei eidgenössischen Vorlagen meist deutlich unter jener von Parlamentswahlen in Ländern ohne direkte Demokratie. Der Vergleich hinkt aber: Wer vier Mal jährlich über mehrere Sachfragen entscheidet, beteiligt sich selektiv. Über mehrere Jahre betrachtet nimmt ein sehr grosser Teil der Stimmberechtigten zumindest gelegentlich teil.
Häufige Fragen
Wann finden die Abstimmungen statt?
An vier festgelegten Sonntagen pro Jahr. Die Termine stehen mehrere Jahre im Voraus fest, damit Kantone und Gemeinden ihre Vorlagen darauf legen können.
Was ist das Ständemehr?
Die zusätzlich nötige Mehrheit der Kantone bei Verfassungsvorlagen. Sechs Kantone haben eine halbe Standesstimme, insgesamt zählen 23 Standesstimmen.
Kann man in der Schweiz online abstimmen?
Nur eingeschränkt. Elektronische Stimmabgabe läuft in einzelnen Kantonen als bewilligter Versuch, flächendeckend eingeführt ist sie nicht.