Amtsdauer
Reguläre Legislaturperiode auf Bundesebene. Nationalrat, Ständerat und Bundesrat werden für vier Jahre bestellt.
Die folgenden Stichworte fassen die wichtigsten Begriffe in einem Satz zusammen. Jeder Eintrag verweist auf die Seite, auf der das Thema ausführlich behandelt wird.
Reguläre Legislaturperiode auf Bundesebene. Nationalrat, Ständerat und Bundesrat werden für vier Jahre bestellt.
Oberste rechtsprechende Behörde des Bundes mit Sitz in Lausanne. Bundesgesetze selbst kann es nicht aufheben.
Stabsstelle von Bundesrat und Bundesversammlung. Sie prüft unter anderem Unterschriften von Initiativen und Referenden.
Jährlich wechselnder Vorsitz im Bundesrat. Es verleiht keine zusätzliche Macht, sondern nur den Vorsitz in der Kollegialbehörde.
Siebenköpfige Regierung des Bundes, gewählt von der Vereinigten Bundesversammlung, entscheidet als Kollegium.
Grundordnung des Bundes von 1848, totalrevidiert 1874 und nachgeführt 1999. Jede Änderung braucht eine Volksabstimmung.
Das Parlament aus Nationalrat und Ständerat. Beide Kammern sind gleichberechtigt.
Verfahren, mit dem National- und Ständerat abweichende Beschlüsse zu einer gemeinsamen Fassung zusammenführen.
System, in dem die Stimmberechtigten über Sachfragen selbst entscheiden und Vorlagen selbst anstossen können.
Möglichkeit, bei Initiative und Gegenentwurf beiden Vorlagen zuzustimmen und in der Stichfrage eine Präferenz anzugeben.
Gültigkeitsvoraussetzung einer Volksinitiative. Der Text muss einen sachlichen Zusammenhang haben.
Abstimmung über ein beschlossenes Bundesgesetz, wenn 50'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone sie innert 100 Tagen verlangen.
Zusammenschluss von mindestens fünf Ratsmitgliedern. Nur Fraktionen erhalten Sitze in den Kommissionen.
Aufteilung der Staatsaufgaben auf Bund, 26 Kantone und die Gemeinden.
Alternative von Parlament oder Bundesrat zu einer Volksinitiative, über die gleichzeitig abgestimmt wird.
Kantonsparlament von Basel-Stadt mit 100 Sitzen, gewählt im Proporz.
Historische Bezeichnung für sechs Kantone mit einem statt zwei Ständeratssitzen und halber Standesstimme.
Gruppe von 7 bis 27 Stimmberechtigten, die eine Volksinitiative verantwortet und zurückziehen kann.
Grundsatz, dass alle Mitglieder des Bundesrats einen gefassten Beschluss nach aussen mittragen.
Vorberatendes Gremium der Räte. Hier fällt der grösste Teil der inhaltlichen Arbeit an.
Praxis, alle grossen politischen Kräfte in die Regierung einzubinden statt eine Opposition zu bilden.
Eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf dem Wahlzettel zweimal aufführen.
Mehrheitswahlverfahren, angewendet etwa bei Ständeratswahlen und in Regierungswahlen.
Politische Ämter werden neben dem Beruf ausgeübt. Prägt Parlament und Gemeindebehörden.
Parlamentarischer Vorstoss, der den Bundesrat zu einer Vorlage oder Massnahme verpflichtet.
Grosse Kammer mit 200 Sitzen, verteilt nach Bevölkerung auf die Kantone.
Zwingende Volksabstimmung, etwa bei jeder Verfassungsänderung. Verlangt Volks- und Ständemehr.
Namen von anderen Listen auf den eigenen Wahlzettel übernehmen.
Verhältniswahlverfahren. Die Sitze werden nach Stimmenanteil der Listen verteilt.
Kantonsregierung von Basel-Stadt mit sieben Mitgliedern, im Majorz gewählt.
Entscheidfrage, falls Initiative und Gegenentwurf beide angenommen werden.
Persönliche Unterlage, die zur Teilnahme an einer Abstimmung berechtigt.
Zusätzliche Mehrheit der Kantone, die bei Verfassungsvorlagen zum Volksmehr hinzukommen muss.
Kleine Kammer mit 46 Sitzen, in der die Kantone unabhängig von ihrer Grösse vertreten sind.
Grundsatz, dass die jeweils tiefere staatliche Ebene eine Aufgabe übernimmt, solange sie das kann.
Konsultation von Kantonen, Parteien und Verbänden zu einem Gesetzesentwurf vor der Botschaft.
Begehren von 100'000 Stimmberechtigten auf eine Änderung der Bundesverfassung.
Mehrheit der gültigen Stimmen in einer eidgenössischen Abstimmung.
Verteilschlüssel für die Bundesratssitze unter den grossen Parteien, erstmals 1959 angewendet.
Aufbau des Parlaments aus zwei gleichberechtigten Kammern mit unterschiedlicher Vertretungslogik.