Der Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt ist ein Sonderfall unter den Kantonen: Er besteht aus nur drei Gemeinden, ist flächenmässig der kleinste Kanton und verfügt über eine halbe Standesstimme. Kanton und Stadt fallen weitgehend zusammen, weshalb der Kanton Aufgaben übernimmt, die anderswo bei den Gemeinden liegen.
- Gemeinden
- Basel, Riehen und Bettingen
- Parlament
- Grosser Rat mit 100 Sitzen, gewählt im Proporz
- Regierung
- Regierungsrat mit sieben Mitgliedern, gewählt im Majorz
- Amtsdauer
- Vier Jahre
- Vertretung im Bund
- Vier Sitze im Nationalrat, ein Sitz im Ständerat
- Kantonsverfassung
- 2005 angenommen, in Kraft seit 2006
Grosser Rat
Das Kantonsparlament zählt 100 Mitglieder. Gewählt wird im Proporz in mehreren Wahlkreisen, die sich an den Stadtteilen und den beiden Landgemeinden orientieren. Vor der Totalrevision der Kantonsverfassung zählte der Rat 130 Mitglieder; die Verkleinerung auf 100 gehörte zu den zentralen Neuerungen der Verfassung von 2005. Der Grosse Rat beschliesst Gesetze und den Haushalt und übt die Aufsicht über die Verwaltung aus.
Regierungsrat
Die Kantonsregierung besteht aus sieben Mitgliedern und wird im Majorz gewählt. Eine Besonderheit gegenüber den meisten Kantonen: Das Regierungspräsidium wird von den Stimmberechtigten direkt und für die ganze Amtsdauer bestimmt, statt jährlich innerhalb der Regierung zu rotieren. Jedes Mitglied führt ein Departement, vergleichbar mit der Struktur des Bundesrats auf Bundesebene.
Kantonale Volksrechte
Die Hürden liegen deutlich tiefer als auf Bundesebene, was die Volksrechte im Alltag präsenter macht.
| Instrument | Unterschriften | Frist | Gegenstand |
|---|---|---|---|
| Kantonale Volksinitiative | 3000 | 18 Monate | Verfassung oder Gesetz |
| Referendum | 2000 | 42 Tage | Beschlüsse des Grossen Rates |
Zum Vergleich: Auf Bundesebene braucht eine Volksinitiative 100'000 Unterschriften und ein Referendum 50'000. Anders als im Bund kann eine kantonale Initiative auch ein Gesetz ändern, nicht nur die Verfassung.
Drei Gemeinden, eine besondere Aufgabenteilung
Zum Kanton gehören die Stadt Basel sowie die beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen. Die Stadt Basel hat keine eigene Gemeindeversammlung und kein eigenes Stadtparlament im üblichen Sinn: Ihre Angelegenheiten besorgen die kantonalen Behörden. Riehen und Bettingen dagegen sind Einwohnergemeinden mit eigenen Behörden und eigenen Zuständigkeiten. Diese Konstruktion ist der Grund, weshalb der Föderalismus hier anders aussieht als in Flächenkantonen.
Basel-Stadt im Bund
Der Kanton stellt vier Mitglieder im Nationalrat und eines im Ständerat. Als Kanton mit halber Standesstimme zählt seine Stimme beim Ständemehr zur Hälfte. Zusammen mit den anderen Halbkantonen ergeben sich rechnerisch 23 Standesstimmen.
Zur Geschichte dieser Domain
Diese Adresse wurde bis Anfang der 2020er-Jahre von der kantonalen Sektion der CVP genutzt. Was aus dieser Partei geworden ist und weshalb die Domain heute ein Nachschlagewerk trägt, steht auf der Seite Die CVP Basel-Stadt.
Häufige Fragen
Wie viele Gemeinden hat der Kanton Basel-Stadt?
Drei: Basel, Riehen und Bettingen. Die Angelegenheiten der Stadt Basel besorgen die kantonalen Behörden, Riehen und Bettingen haben eigene Gemeindebehörden.
Wie viele Unterschriften braucht eine Initiative in Basel-Stadt?
3000 für eine kantonale Volksinitiative, gesammelt innert 18 Monaten. Für ein Referendum gegen einen Beschluss des Grossen Rates sind 2000 Unterschriften innert 42 Tagen nötig.
Warum hat Basel-Stadt nur einen Ständeratssitz?
Weil der Kanton historisch als Halbkanton gilt. Diese sechs Kantone stellen je ein Mitglied im Ständerat, und ihre Standesstimme zählt bei Verfassungsvorlagen halb.