Das Parteiensystem der Schweiz

Konkordanz, Fraktionen, Finanzierung

Parteien sind in der Schweiz privatrechtliche Vereine. Sie erhalten keine direkte staatliche Parteienfinanzierung des Bundes und stützen sich auf Mitgliederbeiträge, Mandatsabgaben und Spenden. Ihre zentrale Rolle im System ergibt sich nicht aus einem Sonderstatus, sondern aus ihrer Funktion bei Wahlen, in den Kommissionen und in Abstimmungskämpfen.

Konkordanz statt Koalition

In den meisten parlamentarischen Systemen bildet eine Mehrheit die Regierung, der Rest bildet die Opposition. Die Schweiz kennt diese Trennung nicht. Die grossen Parteien sind im Bundesrat vertreten, unabhängig davon, ob sie einer einzelnen Vorlage zustimmen. Es gibt keinen Koalitionsvertrag und keine Fraktionsdisziplin, die Regierungsparteien auf eine gemeinsame Linie verpflichten würde.

Der Preis dieser Einbindung ist, dass Konflikte nicht zwischen Regierung und Opposition ausgetragen werden, sondern in den Kommissionen und an der Urne. Regierungsparteien ergreifen deshalb regelmässig das Referendum gegen Vorlagen, die ihre eigenen Bundesratsmitglieder mitgetragen haben.

Die Zauberformel

1959 einigten sich die grossen Parteien auf einen Verteilschlüssel für die sieben Bundesratssitze, der über Jahrzehnte hielt: zwei Sitze für die damals drei stärksten Parteien, einer für die viertstärkste. Diese Formel wurde 2003 erstmals angepasst, als die stärkste Partei einen zweiten Sitz erhielt, und in den Jahren darauf mehrfach neu austariert. Seit der Gesamterneuerungswahl 2023 halten SVP, SP und FDP je zwei Sitze und die Mitte einen.

Kein Anspruch, sondern Praxis

Die Zauberformel steht in keinem Gesetz. Sie ist eine politische Übung, an die sich die Vereinigte Bundesversammlung hält, solange eine Mehrheit das will. Rechtlich ist jede stimmberechtigte Person wählbar, und jede Wahl ist eine Einzelwahl.

Fraktionen

Im Parlament organisieren sich die Mitglieder in Fraktionen. Eine Fraktion braucht mindestens fünf Mitglieder aus demselben Rat. Nur Fraktionen erhalten Sitze in den Kommissionen, in denen die inhaltliche Arbeit stattfindet. Kleine Parteien schliessen sich deshalb häufig einer grösseren Fraktion an, ohne mit ihr zu fusionieren.

Parteienfinanzierung und Transparenz

Seit den eidgenössischen Wahlen 2023 gelten Offenlegungspflichten für die Politikfinanzierung auf Bundesebene. Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind, legen ihre Einnahmen offen. Wer eine Kampagne für eine eidgenössische Abstimmung oder eine Wahl mit einem Budget über 50'000 Franken führt, muss deren Finanzierung ausweisen. Zuwendungen über 15'000 Franken werden mit Namen der Geberin oder des Gebers publiziert. Anonyme Spenden und Zuwendungen aus dem Ausland sind untersagt.

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Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Opposition?

Nicht im klassischen Sinn. Die grossen Parteien sind in der Regierung vertreten. Widerspruch äussert sich über Referenden, Volksinitiativen und Abstimmungskämpfe.

Wie viele Mitglieder braucht eine Fraktion?

Mindestens fünf Mitglieder aus demselben Rat. Nur Fraktionen erhalten Kommissionssitze, weshalb sich kleine Parteien häufig grösseren Fraktionen anschliessen.

Erhalten Schweizer Parteien Staatsgelder?

Der Bund kennt keine direkte Parteienfinanzierung. Indirekt profitieren Parteien von Fraktionsbeiträgen im Parlament. Die übrigen Mittel stammen aus Beiträgen, Mandatsabgaben und Spenden.