Die grossen Politikfelder

Konfliktlinien und Zuständigkeiten

Wer eine Vorlage einordnen will, braucht zwei Angaben: um welches Politikfeld es geht und welche Ebene zuständig ist. Diese Übersicht ordnet die wiederkehrenden Themen und verweist auf die Institutionen, die darüber entscheiden.

Sozialpolitik

Die Sozialversicherungen sind Bundessache. Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatz, Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge bilden das Kernsystem, die Sozialhilfe dagegen liegt bei Kantonen und Gemeinden. Die wiederkehrenden Konflikte betreffen die Finanzierung der Altersvorsorge, das Rentenalter und den Ausgleich zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren. Weil Änderungen fast immer die Verfassung oder ein Gesetz betreffen, landen sie regelmässig vor Volk und Ständen.

Gesundheitspolitik

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist bundesrechtlich geregelt, die Spitalplanung und die Zulassung von Leistungserbringern liegen bei den Kantonen. Aus dieser Aufteilung entstehen die typischen Auseinandersetzungen: Prämienentwicklung, Kostendämpfung, Tarife und die Frage, wie viel Steuermittel in die Prämienverbilligung fliessen.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Zentral sind die Unternehmensbesteuerung, der Arbeitsmarkt, die Regulierungsdichte und der Aussenhandel. Die Schuldenbremse begrenzt die Ausgaben des Bundes über den Konjunkturzyklus. Bei den Steuern wirkt der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen: Er hält die Belastung tief, verstärkt aber die Unterschiede und macht den Finanzausgleich zum Dauerthema.

Migrationspolitik

Zuständig ist der Bund, der Vollzug liegt bei den Kantonen. Unterschieden wird zwischen Zuwanderung aus dem EU- und EFTA-Raum, die über die Personenfreizügigkeit geregelt ist, der Zuwanderung aus Drittstaaten mit Kontingenten sowie dem Asylbereich mit eigenem Verfahren. Migrationsvorlagen gehören zu den am häufigsten mit Volksinitiativen bearbeiteten Themen.

Umwelt- und Energiepolitik

Klimaziele, Ausbau erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Raumplanung und Biodiversität bestimmen die Debatte. Charakteristisch ist die Verschränkung der Ebenen: Der Bund setzt Ziele und Rahmenbedingungen, die Kantone bewilligen Anlagen und regeln die Raumplanung, die Gemeinden entscheiden über die örtliche Umsetzung.

Bildungspolitik

Bildung ist der klarste Fall kantonaler Zuständigkeit. Der Bund regelt die Berufsbildung, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Teile der Hochschulfinanzierung, die Volksschule liegt vollständig bei den Kantonen. Koordiniert wird über interkantonale Vereinbarungen, insbesondere über die Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule.

Sicherheitspolitik

Die Armee ist Bundessache und beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht mit Milizsystem, die Polizei ist kantonal organisiert. Wiederkehrende Themen sind Umfang und Finanzierung der Armee, die Neutralität und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie der Bevölkerungsschutz.

Europapolitik

Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Verhältnis beruht auf bilateralen Abkommen in einzelnen Sektoren. Die Konfliktlinien betreffen die Übernahme von EU-Recht, die Streitbeilegung, die Personenfreizügigkeit und den Zugang zum Binnenmarkt. Verträge dieser Art unterstehen je nach Ausgestaltung dem Referendum.

Die Ebene entscheidet über den Weg

Bevor man fragt, wer eine Position vertritt, lohnt sich die Frage, wer überhaupt zuständig ist. Ein Anliegen in der Volksschule braucht 26 kantonale Prozesse, eines in der Sozialversicherung eine eidgenössische Vorlage. Diese Unterscheidung erklärt einen grossen Teil der scheinbar widersprüchlichen Debatten.

Häufige Fragen

Wer ist für die Krankenkassenprämien zuständig?

Der Bund regelt die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Kantone verantworten Spitalplanung und Prämienverbilligung, weshalb sich die Belastung je nach Wohnkanton unterscheidet.

Ist die Schweiz Mitglied der EU?

Nein. Das Verhältnis beruht auf bilateralen Abkommen in einzelnen Bereichen. Ein Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum wurde 1992 an der Urne abgelehnt.

Warum ist die Schule von Kanton zu Kanton verschieden?

Weil die Volksschule vollständig in kantonaler Zuständigkeit liegt. Koordiniert wird über interkantonale Vereinbarungen, nicht über Bundesrecht.