Der Bundesrat
Der Bundesrat ist die Regierung des Bundes. Er besteht aus sieben Mitgliedern mit gleichen Rechten. Es gibt keine Regierungschefin und keinen Regierungschef, der den anderen Weisungen erteilen könnte. Entscheide fällt das Gremium gemeinsam, und alle Mitglieder vertreten sie anschliessend nach aussen.
- Mitglieder
- Sieben, gleichberechtigt
- Wahl
- Einzeln durch die Vereinigte Bundesversammlung
- Amtsdauer
- Vier Jahre, Wiederwahl üblich
- Abberufung
- Während der Amtsdauer nicht möglich
- Departemente
- Sieben, dazu die Bundeskanzlei als Stabsstelle
Wie die Wahl abläuft
Gewählt wird von der Vereinigten Bundesversammlung, also von National- und Ständerat gemeinsam. Jeder Sitz wird einzeln besetzt, in der Reihenfolge der Amtsjahre der bisherigen Mitglieder. Nach einer Gesamterneuerungswahl im Anschluss an die Parlamentswahlen kommt es zu Rücktritten und Ersatzwahlen jeweils dann, wenn ein Sitz frei wird.
Rechtlich ist jede stimmberechtigte Person wählbar. Praktisch schlagen die Fraktionen Kandidierende vor, und die Zusammensetzung folgt einem informellen Schlüssel, der Parteistärke, Sprachregionen und Kantone berücksichtigt. Wie sich dieser Schlüssel entwickelt hat, steht bei der Konkordanz und der Zauberformel.
Das Kollegialitätsprinzip
Beschlüsse fasst der Bundesrat als Kollegium. Nach aussen wird der Entscheid von allen mitgetragen, auch von jenen, die intern anders votiert haben. Die interne Meinungsbildung bleibt vertraulich. Dieses Prinzip erklärt, weshalb Regierungsmitglieder in Abstimmungskämpfen Vorlagen vertreten, die der eigenen Partei widersprechen können.
Die sieben Departemente
Jedes Mitglied führt ein Departement. Die Verteilung nimmt der Bundesrat selbst vor, üblicherweise nach Anciennität. Ein Wechsel ist möglich, wenn ein Departement frei wird.
| Departement | Kürzel | Schwerpunkte |
|---|---|---|
| Auswärtige Angelegenheiten | EDA | Aussenpolitik, Vertretungen im Ausland, internationale Zusammenarbeit |
| Inneres | EDI | Sozialversicherungen, Gesundheit, Kultur, Statistik |
| Justiz und Polizei | EJPD | Recht, Migration, Polizeizusammenarbeit |
| Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport | VBS | Armee, Bevölkerungsschutz, Sport, Landestopografie |
| Finanzen | EFD | Bundeshaushalt, Steuern, Zoll, Personal |
| Wirtschaft, Bildung und Forschung | WBF | Wirtschaftspolitik, Berufsbildung, Landwirtschaft |
| Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation | UVEK | Verkehr, Energie, Umwelt, Kommunikation |
Bundespräsidium und Bundeskanzlei
Das Bundespräsidium wechselt jährlich. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus dem Kreis der sieben Mitglieder die Person, die für ein Jahr den Vorsitz führt. Damit sind Repräsentationsaufgaben verbunden, aber keine zusätzlichen Entscheidbefugnisse: Der oder die Vorsitzende ist Erste unter Gleichen und führt weiterhin das eigene Departement.
Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle von Regierung und Parlament. Sie bereitet Geschäfte auf, koordiniert zwischen den Departementen und ist zuständig für die Volksrechte: Sie prüft Unterschriftenlisten von Initiativen und Referenden und erstellt die Erläuterungen zu den Vorlagen.
Häufiges Missverständnis
Der Bundesrat ist keine Koalitionsregierung, die nach jeder Wahl neu ausgehandelt wird. Die Sitzverteilung folgt einer über Jahrzehnte gewachsenen Praxis, nicht einem Koalitionsvertrag. Es gibt entsprechend auch kein Regierungsprogramm, dem alle Mitglieder verpflichtet wären, sondern eine Legislaturplanung, die das Parlament zur Kenntnis nimmt.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt ein Mitglied des Bundesrats im Amt?
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Abwahl während dieser Zeit ist nicht möglich, Nichtwiederwahlen bei der Gesamterneuerung sind sehr selten. Die meisten Mitglieder treten von sich aus zurück.
Wer bestimmt, welches Departement jemand erhält?
Der Bundesrat verteilt die Departemente selbst. Wird ein Departement frei, können bisherige Mitglieder wechseln, bevor das neu gewählte Mitglied das übrig bleibende übernimmt.
Was passiert, wenn ein Mitglied zurücktritt?
Die Vereinigte Bundesversammlung führt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer durch. Bis dahin übernimmt in der Regel eine Stellvertretung innerhalb des Kollegiums.