Die Bundesversammlung
Das Parlament der Schweiz besteht aus zwei Kammern, die dieselben Rechte haben. Ein Erlass kommt nur zustande, wenn beide zustimmen. Der Unterschied liegt in der Vertretungslogik: Der Nationalrat vertritt die Bevölkerung, der Ständerat die Kantone.
- Nationalrat
- 200 Sitze, verteilt nach Bevölkerung auf die Kantone
- Ständerat
- 46 Sitze, zwei je Kanton, einer je Kanton mit halber Standesstimme
- Wahlverfahren
- Nationalrat im Proporz, Ständerat in fast allen Kantonen im Majorz
- Amtsdauer
- Vier Jahre, Wahl jeweils im Oktober
- Sessionen
- Vier ordentliche Sessionen pro Jahr zu je drei Wochen
Nationalrat: Vertretung der Bevölkerung
Die 200 Sitze werden im Verhältnis zur Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton erhält mindestens einen Sitz, auch wenn die Bevölkerungszahl rechnerisch weniger ergäbe. Die Verteilung wird periodisch nachgeführt, weshalb einzelne Kantone Sitze gewinnen oder verlieren. Gewählt wird im Proporz, wobei jeder Kanton einen Wahlkreis bildet.
Ständerat: Vertretung der Kantone
Der Ständerat zählt 46 Mitglieder. Zwanzig Kantone stellen je zwei, sechs Kantone je eines. Diese sechs werden historisch Halbkantone genannt; ihre Standesstimme zählt bei Verfassungsvorlagen entsprechend halb. Zum Verhältnis von Bevölkerungs- und Kantonsvertretung siehe Föderalismus und Ständemehr.
Das Wahlverfahren bestimmen die Kantone selbst. In den meisten gilt der Majorz mit absolutem Mehr im ersten und relativem Mehr im zweiten Wahlgang. Zwei Kantone wählen ihre Vertretung im Proporz.
Vereinigte Bundesversammlung
Für bestimmte Geschäfte tagen beide Kammern gemeinsam. Dazu zählen die Wahl des Bundesrats, der Bundeskanzlei und der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, Begnadigungen sowie Kompetenzkonflikte zwischen obersten Behörden.
Wo die Arbeit tatsächlich stattfindet
Der grösste Teil der inhaltlichen Arbeit läuft in den Kommissionen. Sie beraten Vorlagen vor, hören Fachleute an, beantragen Änderungen und stellen dem Rat einen Antrag. In den Kommissionen sind die Fraktionen nach ihrer Stärke vertreten. Wer keiner Fraktion angehört, hat in der Regel keinen Kommissionssitz.
Milizprinzip
Das Mandat ist kein Vollzeitamt. Ratsmitglieder üben in der Regel einen Beruf aus und erhalten Entschädigungen statt eines vollen Lohns. Das prägt den Betrieb: Die Sessionen sind auf vier Blöcke konzentriert, die Vorbereitung liegt weitgehend bei den Kommissionen und den Fraktionen. Kritisiert wird am Milizsystem der Zeitdruck und die Nähe zu Interessenbindungen, die deshalb in einem öffentlichen Register offengelegt werden müssen.
Instrumente der Ratsmitglieder
| Instrument | Wirkung |
|---|---|
| Motion | Verpflichtet den Bundesrat zu einer Vorlage oder Massnahme, wenn beide Räte zustimmen |
| Postulat | Verlangt einen Bericht oder eine Prüfung |
| Parlamentarische Initiative | Erlassentwurf aus dem Rat selbst, ohne Umweg über den Bundesrat |
| Interpellation und Anfrage | Fragen an den Bundesrat, schriftlich beantwortet |
| Standesinitiative | Vorstoss eines Kantons an die Bundesversammlung |
Wie aus einem solchen Vorstoss ein Gesetz wird, zeigt die Seite zur Gesetzgebung.
Häufige Fragen
Welche Kammer ist wichtiger?
Keine. National- und Ständerat sind gleichberechtigt. Ein Erlass kommt nur zustande, wenn beide Kammern denselben Text beschliessen.
Warum hat ein kleiner Kanton gleich viele Ständeratssitze wie ein grosser?
Weil der Ständerat die Kantone als Gliedstaaten vertritt, nicht die Bevölkerung. Dieses Gegengewicht zum Nationalrat gehört zum föderalistischen Aufbau des Bundesstaats.
Wie oft tagt das Parlament?
Vier ordentliche Sessionen pro Jahr zu je drei Wochen, dazu bei Bedarf Sondersessionen. Zwischen den Sessionen arbeiten die Kommissionen weiter.