Direkte Demokratie in der Schweiz
Die Stimmberechtigten entscheiden in der Schweiz nicht nur darüber, wer regiert, sondern regelmässig auch über einzelne Sachfragen. Vier Instrumente prägen diesen Teil des Systems: die Volksinitiative, das fakultative und das obligatorische Referendum sowie die Wahlen.
Volksinitiative
100'000 Unterschriften innert 18 Monaten für eine Änderung der Bundesverfassung. Mit Gegenentwurf, Stichfrage und Ständemehr.
Verfahren ansehenReferendum
Fakultativ mit 50'000 Unterschriften innert 100 Tagen, obligatorisch bei jeder Verfassungsänderung.
Unterschiede verstehenAbstimmungen
Vier Termine pro Jahr, briefliche Stimmabgabe, Volksmehr und Ständemehr, Erläuterungen des Bundesrats.
Ablauf ansehenWahlsystem
Proporz im Nationalrat, Majorz im Ständerat, dazu Panaschieren, Kumulieren und Listenverbindungen.
Verfahren vergleichenWer darf mitbestimmen
Stimm- und wahlberechtigt auf Bundesebene sind Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, sofern sie nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich in ihrer Stimmgemeinde eintragen lassen und an eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer ist Sache der Kantone; einige gewähren es auf kantonaler oder kommunaler Ebene, der Bund kennt es nicht.
Die vier Instrumente im Vergleich
| Instrument | Wer löst es aus | Hürde | Was nötig ist |
|---|---|---|---|
| Volksinitiative | Initiativkomitee, Stimmberechtigte | 100'000 Unterschriften in 18 Monaten | Volks- und Ständemehr |
| Fakultatives Referendum | Stimmberechtigte oder acht Kantone | 50'000 Unterschriften in 100 Tagen | Volksmehr |
| Obligatorisches Referendum | Automatisch bei bestimmten Erlassen | Keine Unterschriften nötig | Volks- und Ständemehr |
| Wahlen | Turnus alle vier Jahre | Kandidatur auf einer Liste oder einzeln | Je nach Verfahren Proporz oder Majorz |
Wirkung über die einzelne Abstimmung hinaus
Die stärkste Wirkung entfalten die Volksrechte, bevor sie genutzt werden. Weil ein Referendum jederzeit möglich ist, sucht die Gesetzgebung früh den Ausgleich mit möglichen Gegnern. Das ist der Hauptgrund, weshalb die Schweiz vergleichsweise wenige, dafür breit abgestützte Gesetzesänderungen kennt. Auch Volksinitiativen wirken oft indirekt: Viele werden abgelehnt, führen aber zu einem Gegenvorschlag oder zu einer Gesetzesrevision, die das Anliegen teilweise aufnimmt.
Kantonale und kommunale Ebene
Die Volksrechte gibt es auch in Kantonen und Gemeinden, mit tieferen Hürden und teils weiter reichenden Instrumenten, etwa dem Finanzreferendum über grössere Ausgaben. Ein Beispiel dafür ist Basel-Stadt, wo für eine kantonale Initiative 3000 und für ein Referendum 2000 Unterschriften nötig sind.
Häufige Fragen
Wie oft wird in der Schweiz abgestimmt?
In der Regel an vier Terminen pro Jahr, jeweils über mehrere eidgenössische Vorlagen, dazu kommen kantonale und kommunale Vorlagen am selben Termin.
Was ist der Unterschied zwischen Initiative und Referendum?
Eine Initiative will etwas Neues in die Verfassung schreiben, ein Referendum wendet sich gegen einen bereits gefassten Beschluss des Parlaments.
Können auch Kantone ein Referendum ergreifen?
Ja. Acht Kantone können gemeinsam das fakultative Referendum gegen ein Bundesgesetz verlangen. Dieses Kantonsreferendum wird selten genutzt.