Das politische System der Schweiz

Übersicht über Institutionen und Verfahren des Bundes

Die Schweiz ist ein föderaler Bundesstaat mit drei staatlichen Ebenen und einer Regierung, die als Kollegium entscheidet. Wer das System verstehen will, braucht vier Bausteine: die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die beiden gleichberechtigten Parlamentskammern, die siebenköpfige Regierung und den Weg, den ein Gesetz von der Idee bis zum Inkrafttreten nimmt.

Staatsform
Föderaler Bundesstaat seit 1848, halbdirekte Demokratie
Ebenen
Bund, 26 Kantone, rund 2100 Gemeinden
Parlament
Nationalrat mit 200 und Ständerat mit 46 Sitzen
Regierung
Bundesrat mit sieben gleichberechtigten Mitgliedern
Amtsdauer
Vier Jahre für Parlament und Regierung

Die Bausteine im Einzelnen

Bundesrat

Sieben Mitglieder, sieben Departemente, ein gemeinsamer Entscheid. Wie die Regierung gewählt wird und was Kollegialität in der Praxis bedeutet.

Zur Regierung

Bundesversammlung

Zwei Kammern mit gleichem Gewicht, aber unterschiedlicher Vertretungslogik. Sessionen, Kommissionen, Milizprinzip.

Zum Parlament

Föderalismus

Wer macht was: Aufgabenteilung, Steuerhoheit auf drei Ebenen, Finanzausgleich und Vollzug durch die Kantone.

Zur Aufgabenteilung

Bundesverfassung

Von 1848 über die Totalrevision 1874 bis zur nachgeführten Verfassung von 1999. Grundrechte und ihre Grenzen.

Zur Verfassung

Gesetzgebung

Vom Vorstoss über die Vernehmlassung und die Differenzbereinigung bis zur Referendumsfrist.

Zum Verfahren

Frauen in der Politik

Das Stimm- und Wahlrecht kam auf Bundesebene erst 1971. Was seither geschehen ist und wo die Vertretung heute steht.

Zur Entwicklung

Was das System von anderen unterscheidet

Drei Eigenheiten fallen im internationalen Vergleich auf. Erstens gibt es keine Regierungsmehrheit und keine Opposition im klassischen Sinn: Die Regierung wird nicht von einer Koalition getragen, sondern nach dem Prinzip der Konkordanz zusammengesetzt. Zweitens kann das Parlament die Regierung nicht abwählen und die Regierung das Parlament nicht auflösen. Drittens steht am Ende fast jedes Gesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit einer Volksabstimmung, was die Beteiligten zu Kompromissen zwingt, lange bevor es zur Abstimmung kommt.

Diese drei Punkte hängen zusammen. Weil ein Referendum jederzeit möglich ist, bezieht das Verfahren betroffene Kreise früh ein. Weil die Regierung breit zusammengesetzt ist, tragen die grossen Parteien Entscheide mit, die sie inhaltlich nur teilweise stützen. Und weil die Kantone eigene Zuständigkeiten haben, entstehen 26 unterschiedliche Ausprägungen desselben Bundesrechts.

Wie ein Anliegen durch das System läuft

SchrittWer handeltWas passiert
AnstossBundesrat, Ratsmitglieder, KantoneMotion, parlamentarische Initiative oder Standesinitiative
VorbereitungVerwaltung, BundesratEntwurf, Vernehmlassung, Botschaft ans Parlament
BeratungKommissionen, beide KammernErstrat, Zweitrat, Differenzbereinigung, Schlussabstimmung
KontrolleStimmberechtigte100 Tage Referendumsfrist, allenfalls Volksabstimmung
VollzugKantoneUmsetzung im kantonalen Recht und in der Verwaltung

Der Weg im Detail steht auf der Seite zur Gesetzgebung. Wer wissen will, wie Stimmberechtigte selbst eine Vorlage anstossen, findet das bei der Volksinitiative.

Häufige Fragen

Wer ist Staatsoberhaupt der Schweiz?

Diese Funktion nimmt der Bundesrat als Gesamtbehörde wahr. Das jährlich wechselnde Bundespräsidium führt den Vorsitz, ist aber kein Staatsoberhaupt mit eigenen Kompetenzen.

Kann das Parlament die Regierung stürzen?

Nein. Ein Misstrauensvotum kennt das System nicht. Der Bundesrat wird für vier Jahre gewählt und bleibt bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl im Amt.

Warum gibt es keine Opposition?

Weil die grossen Parteien in der Regierung vertreten sind. Widerspruch äussert sich stattdessen über Referenden und Volksinitiativen, also über die Volksrechte.