Das politische System der Schweiz
Die Schweiz ist ein föderaler Bundesstaat mit drei staatlichen Ebenen und einer Regierung, die als Kollegium entscheidet. Wer das System verstehen will, braucht vier Bausteine: die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die beiden gleichberechtigten Parlamentskammern, die siebenköpfige Regierung und den Weg, den ein Gesetz von der Idee bis zum Inkrafttreten nimmt.
- Staatsform
- Föderaler Bundesstaat seit 1848, halbdirekte Demokratie
- Ebenen
- Bund, 26 Kantone, rund 2100 Gemeinden
- Parlament
- Nationalrat mit 200 und Ständerat mit 46 Sitzen
- Regierung
- Bundesrat mit sieben gleichberechtigten Mitgliedern
- Amtsdauer
- Vier Jahre für Parlament und Regierung
Die Bausteine im Einzelnen
Bundesrat
Sieben Mitglieder, sieben Departemente, ein gemeinsamer Entscheid. Wie die Regierung gewählt wird und was Kollegialität in der Praxis bedeutet.
Zur RegierungBundesversammlung
Zwei Kammern mit gleichem Gewicht, aber unterschiedlicher Vertretungslogik. Sessionen, Kommissionen, Milizprinzip.
Zum ParlamentFöderalismus
Wer macht was: Aufgabenteilung, Steuerhoheit auf drei Ebenen, Finanzausgleich und Vollzug durch die Kantone.
Zur AufgabenteilungBundesverfassung
Von 1848 über die Totalrevision 1874 bis zur nachgeführten Verfassung von 1999. Grundrechte und ihre Grenzen.
Zur VerfassungGesetzgebung
Vom Vorstoss über die Vernehmlassung und die Differenzbereinigung bis zur Referendumsfrist.
Zum VerfahrenFrauen in der Politik
Das Stimm- und Wahlrecht kam auf Bundesebene erst 1971. Was seither geschehen ist und wo die Vertretung heute steht.
Zur EntwicklungWas das System von anderen unterscheidet
Drei Eigenheiten fallen im internationalen Vergleich auf. Erstens gibt es keine Regierungsmehrheit und keine Opposition im klassischen Sinn: Die Regierung wird nicht von einer Koalition getragen, sondern nach dem Prinzip der Konkordanz zusammengesetzt. Zweitens kann das Parlament die Regierung nicht abwählen und die Regierung das Parlament nicht auflösen. Drittens steht am Ende fast jedes Gesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit einer Volksabstimmung, was die Beteiligten zu Kompromissen zwingt, lange bevor es zur Abstimmung kommt.
Diese drei Punkte hängen zusammen. Weil ein Referendum jederzeit möglich ist, bezieht das Verfahren betroffene Kreise früh ein. Weil die Regierung breit zusammengesetzt ist, tragen die grossen Parteien Entscheide mit, die sie inhaltlich nur teilweise stützen. Und weil die Kantone eigene Zuständigkeiten haben, entstehen 26 unterschiedliche Ausprägungen desselben Bundesrechts.
Wie ein Anliegen durch das System läuft
| Schritt | Wer handelt | Was passiert |
|---|---|---|
| Anstoss | Bundesrat, Ratsmitglieder, Kantone | Motion, parlamentarische Initiative oder Standesinitiative |
| Vorbereitung | Verwaltung, Bundesrat | Entwurf, Vernehmlassung, Botschaft ans Parlament |
| Beratung | Kommissionen, beide Kammern | Erstrat, Zweitrat, Differenzbereinigung, Schlussabstimmung |
| Kontrolle | Stimmberechtigte | 100 Tage Referendumsfrist, allenfalls Volksabstimmung |
| Vollzug | Kantone | Umsetzung im kantonalen Recht und in der Verwaltung |
Der Weg im Detail steht auf der Seite zur Gesetzgebung. Wer wissen will, wie Stimmberechtigte selbst eine Vorlage anstossen, findet das bei der Volksinitiative.
Häufige Fragen
Wer ist Staatsoberhaupt der Schweiz?
Diese Funktion nimmt der Bundesrat als Gesamtbehörde wahr. Das jährlich wechselnde Bundespräsidium führt den Vorsitz, ist aber kein Staatsoberhaupt mit eigenen Kompetenzen.
Kann das Parlament die Regierung stürzen?
Nein. Ein Misstrauensvotum kennt das System nicht. Der Bundesrat wird für vier Jahre gewählt und bleibt bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl im Amt.
Warum gibt es keine Opposition?
Weil die grossen Parteien in der Regierung vertreten sind. Widerspruch äussert sich stattdessen über Referenden und Volksinitiativen, also über die Volksrechte.