Frauen in der Schweizer Politik
Die Schweiz führte das Frauenstimmrecht auf Bundesebene als eines der letzten Länder Europas ein. Erst die Abstimmung vom 7. Februar 1971 brachte die Zustimmung der damals ausschliesslich männlichen Stimmberechtigten. Ein erster Anlauf war 1959 gescheitert.
- 1971
- Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts auf Bundesebene
- 1971
- Erstmals Frauen im National- und im Ständerat
- 1981
- Verfassungsartikel zur Gleichstellung von Frau und Mann
- 1984
- Erstmals wird eine Frau in den Bundesrat gewählt
- 1990
- Letzter Kanton führt das Stimmrecht auf kantonaler Ebene ein, nach einem Entscheid des Bundesgerichts
- 1996
- Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft
Warum es so lange dauerte
Die Erklärung liegt im System selbst. Eine Einführung von oben war nicht möglich: Weil es um politische Rechte in der Bundesverfassung ging, brauchte es eine Volksabstimmung, und stimmberechtigt waren nur Männer. Die direkte Demokratie, die sonst als Beteiligungsmotor wirkt, verzögerte hier die Ausweitung des Stimmrechts über Jahrzehnte.
Dazu kam der Föderalismus. Kantonale Volksrechte sind kantonal geregelt, weshalb einzelne Kantone das Stimmrecht schon vor 1971 auf kantonaler Ebene einführten, andere danach jahrelang zögerten. Im letzten Kanton kam die Öffnung 1990 nicht durch eine Abstimmung zustande, sondern durch einen Entscheid des Bundesgerichts.
Entwicklung der Vertretung
Nach der Einführung stieg der Frauenanteil im Nationalrat langsam und in Schüben. Deutliche Sprünge brachten die Wahlen von 1991, 2003 und 2019. Im Ständerat verlief die Entwicklung wegen des Majorzverfahrens und der wenigen Sitze pro Kanton ungleichmässiger. Im Bundesrat waren zeitweise vier von sieben Sitzen von Frauen besetzt.
| Ebene | Einfluss auf die Vertretung |
|---|---|
| Nationalrat | Proporz mit Listen begünstigt eine ausgewogene Zusammensetzung, wenn die Parteien entsprechend nominieren |
| Ständerat | Majorz in kleinen Wahlkreisen erschwert Veränderungen, weil pro Wahlgang nur wenige Sitze zu vergeben sind |
| Bundesrat | Einzelwahlen durch die Vereinigte Bundesversammlung, Zusammensetzung folgt informellen Kriterien |
| Kantone und Gemeinden | Sehr unterschiedlich, abhängig von Wahlverfahren und Kandidaturen |
Rechtliche Grundlagen der Gleichstellung
1981 nahmen Volk und Stände den Gleichstellungsartikel in die Verfassung auf. Er verlangt Gleichberechtigung in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gleichstellungsgesetz von 1996 konkretisiert das für das Erwerbsleben und verbietet Diskriminierung bei Anstellung, Lohn, Beförderung und Kündigung.
Einordnung
Die späte Einführung des Stimmrechts wirkt bis heute nach, weil politische Karrieren über Jahrzehnte aufgebaut werden. Wer die Zahlen einordnen will, sollte deshalb Ebenen und Wahlverfahren trennen: Proporzwahlen mit vielen Sitzen reagieren schneller auf veränderte Nominationen als Majorzwahlen mit einem oder zwei Sitzen pro Kanton.
Häufige Fragen
Wann wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz eingeführt?
Auf Bundesebene am 7. Februar 1971 durch eine Volksabstimmung. Auf kantonaler Ebene verlief die Einführung unterschiedlich, der letzte Kanton folgte 1990.
Warum stimmte die Schweiz erst 1971 zu?
Weil politische Rechte in der Verfassung geregelt sind und jede Änderung eine Volksabstimmung braucht. Abstimmen durften bis dahin nur Männer. Ein erster Anlauf scheiterte 1959.
Gibt es Geschlechterquoten für Wahlen?
Auf Bundesebene nicht. Die Zusammensetzung der Listen bestimmen die Parteien selbst. Verbindliche Quoten für Behörden wurden mehrfach diskutiert und bisher nicht eingeführt.