Wie ein Gesetz entsteht

Das Verfahren Schritt für Schritt

Ein Bundesgesetz durchläuft immer dieselben Stationen. Das Verfahren ist langsam, dafür bindet es Kantone, Parteien und Verbände früh ein. Genau diese Einbindung macht es wahrscheinlicher, dass am Ende niemand das Referendum ergreift.

Die sechs Stationen

  1. Anstoss
  2. Entwurf und Vernehmlassung
  3. Botschaft des Bundesrats
  4. Beratung in Erst- und Zweitrat
  5. Differenzbereinigung und Schlussabstimmung
  6. Referendumsfrist und Inkrafttreten

1. Anstoss

Der Anstoss kommt vom Bundesrat, aus dem Parlament über eine Motion oder eine parlamentarische Initiative, von einem Kanton über eine Standesinitiative oder aus dem Volk über eine angenommene Volksinitiative, die auf Gesetzesstufe umgesetzt werden muss.

2. Entwurf und Vernehmlassung

Die zuständige Verwaltungseinheit erarbeitet einen Entwurf, oft mit einer Expertengruppe. Danach geht der Text in die Vernehmlassung: Kantone, Parteien, Verbände und interessierte Kreise nehmen schriftlich Stellung. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und veröffentlicht. Zeigt sich breiter Widerstand, wird der Entwurf überarbeitet oder fallen gelassen, bevor er das Parlament überhaupt erreicht.

3. Botschaft

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft, also den Gesetzesentwurf mit ausführlicher Begründung, und überweist sie der Bundesversammlung. Die Botschaft erläutert Ziel, Alternativen, Kosten und das Verhältnis zum übrigen Recht.

4. Beratung in beiden Räten

Die Ratspräsidien bestimmen, welche Kammer zuerst berät. Die zuständige Kommission des Erstrats geht den Entwurf Artikel für Artikel durch und beantragt dem Rat eine Fassung. Nach dem Erstrat folgt derselbe Ablauf im Zweitrat. Beide Kammern können auf eine Vorlage gar nicht erst eintreten, sie an den Bundesrat zurückweisen oder sie inhaltlich umbauen.

5. Differenzbereinigung und Schlussabstimmung

Weichen die Beschlüsse ab, geht die Vorlage so lange hin und her, bis alle Differenzen ausgeräumt sind. Bleiben nach drei Runden Differenzen bestehen, tagt eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Kammern. Stimmen am Ende beide Räte in der Schlussabstimmung demselben Text zu, ist das Gesetz beschlossen.

6. Referendumsfrist und Inkrafttreten

Nach der Publikation läuft eine Frist von 100 Tagen. In dieser Zeit können 50'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone das fakultative Referendum ergreifen. Kommt es zustande, entscheidet eine Volksabstimmung. Verstreicht die Frist ungenutzt, setzt der Bundesrat das Gesetz in Kraft.

ErlassformBeschlossen vonReferendum
VerfassungsänderungBundesversammlung, danach VolkObligatorisch, mit Volks- und Ständemehr
BundesgesetzBundesversammlungFakultativ, 50'000 Unterschriften oder acht Kantone
Dringliches BundesgesetzBundesversammlungTritt sofort in Kraft, Referendum nachträglich möglich
VerordnungBundesratKein Referendum, gestützt auf ein Gesetz

Warum das Verfahren so lange dauert

Von der Motion bis zum Inkrafttreten vergehen häufig mehrere Jahre. Das ist kein Betriebsunfall, sondern Teil der Konstruktion: Jede Station ist eine Gelegenheit, Widerstand sichtbar zu machen, solange Änderungen noch möglich sind. Der Preis dafür ist Tempo, der Ertrag sind Vorlagen, die eine Abstimmung überstehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung?

Ein Bundesgesetz beschliesst das Parlament, es untersteht dem fakultativen Referendum. Eine Verordnung erlässt der Bundesrat gestützt auf ein Gesetz, um Details zu regeln. Über Verordnungen wird nicht abgestimmt.

Was passiert bei einem dringlichen Bundesgesetz?

Es kann sofort in Kraft gesetzt werden. Das Referendum bleibt möglich, wirkt aber nachträglich. Fehlt eine Verfassungsgrundlage und gilt das Gesetz länger als ein Jahr, braucht es zusätzlich das Ständemehr.

Wie lange dauert ein Gesetzgebungsverfahren?

Von der ersten Weichenstellung bis zum Inkrafttreten sind mehrere Jahre üblich. Vernehmlassung, Kommissionsarbeit und Differenzbereinigung machen den grössten Teil der Zeit aus.